Pflichten der ArbeitgeberInnen

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetzt schreibt für eigene sowie auswärtige Arbeitsstätten und Baustellen Anforderungen an die elektrische Anlage sowie ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und/oder Arbeitsmittel vor, bei Erfordernis auch Blitzschutzanlagen mitsamt den einzuhaltenden Fristen regelmäßiger und wiederkehrender Prüfungen.

So müssen bspw. sämtliche Stromkreise mit Nennstrom bis 16 Ampere in eigenen Arbeitsstätten, welche ab 1.1.1996 in Betrieb genommen bzw. wenn in älteren Anlagen zwischenzeitlich wesentliche Änderungen oder Erweiterungen sowie Instandsetzungen vorgenommen wurden, über einen Fehlerstromschutzschalter mit Nennfehlerstrom kleiner gleich 30 mA aufweisen.

Details finden Sie unter den folgenden Links:

Elektroschutzverordnung 2012 für den Laien

Vorgaben für die Überprüfung elektrischer Anlagen

Wiederkehrende Überprüfungen von Arbeitsmitteln im Sinne der Arbeitsmittelverordnung

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