Anlagen mit einer Größe bis zu 20m² benötigen keine Genehmigung durch die Baubehörde, wenn diese in die Dach- oder Wandfläche integriert oder mit einem maximalen Abstand von 30cm errichtet werden. Ist die Anlage größer als 20m² und nicht nach dem Tiroler Elektrizitätsgesetz zu bewilligen (siehe unten), dann ist die Anlage anzeige- bzw. bewilligungspflichtig und darf nur auf gewidmeten Flächen errichtet werden.
Anlagen mit einer Engpassleistung bis zu 25kW unterliegen keiner anzeige- bzw. bewilligungspflicht. Liegt die Engpassleistung zwischen 25kW und 250kW besteht anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde, über 250kW Bewilligungspflicht.
Je nach Erfüllung von Sondertatbeständen denkbar und/oder wenn die Grundparzelle im Wald liegt.
Die Registrierung zur Förderung ist bis zum 30.11.2017 möglich. Gefördert werden 275,- EUR je kWp bei freistehenden Anlagen oder Aufdachanlagen sowie 375,- EUR je kWp für gebäudeintegrierte Anlagen, maximal jedoch 35% der anerkennbaren Kosten. Die Inbetriebnahme hat spätestens nach 12 Wochen ab Registrierung, spätestens biss 08.03.2018 zu erfolgen. Es können auch Gemeinschaftsanlagen für mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten, maximal 5kWp je Person, in Summe 30kWp gefördert werden, wobei je kWp 200,- bzw. 300,- EUR gewährt werden. Es können Förderungen für mehrere Anlagen an verschiedenen Standorten beantragt werden. Doppelförderungen über andere Bundes- bzw. Landesförderungen sind - mit Ausnahme des nicht geförderten Anteils - nicht möglich. Erweiterungen von Bestandsanlagen werden ebenfalls nicht gefördert.
Die Förderung läuft bis 15.11.2017 und wird im Rahmen einer Punktevergabe zuerkannt. Die Einreichung hat vor Beauftragung zu erfolgen und muss nach Genehmigung innerhalb von 6 Monaten errichtet werden. Unter gewissen Bedingungen sind Anlagenerweiterungen förderwürdig. Die Förderpauschalen betragen 275,- EUR für freistehende Anlagen bzw. Aufdachanlagen und 375,- EUR für gebäudeintegrierte Anlagen, maximal jedoch 40% der anerkennbaren Investitionskosten.
Diese Förderung wird über das Ökostromgesetz geregelt und wird für den eingespeisten Strom ein Fördertarif gewährt, welcher jährlich per Verordnung festgesetzt wird und nach Vertragsabschluss für die Dauer von 13 Jahren gilt. 2017 beträgt der Tarif 7,91 Cent/kWh. Durch die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 wird zusätzlich zum Fördertarif bei Aufdachanlagen ein einmaliger Investitionszuschuss von bis zu 375,- EUR je kWp, maximal 40% der Errichtungskosten, gewährt. Die Anträge müssen Online eingebracht werden und darf mit der Errichtung noch nicht begonnen worden sein. Die Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher wird erst wieder im Jahr 2018 angeboten. Details und Informationen werden folgen.
Die Mindestinvestitionskosten müssen 10.000,- EUR betragen. Die Förderung beträgt bis zu 35%, wobei der Standardförderungssatz 30% beträgt und Zuschlagsmöglichkeiten für weitere 5% möglich sind. Entweder bei Anlagen über 1.200m Seehöhe bzw. in ökologisch sensiblen Gebieten, bei gleichzeitiger Umsetzung mehrerer Maßnahmen oder im Rahmen einer EMAS-Maßnahme. Die Beantragung muss vor Errichtung erfolgen.
Die neue Förderrichtlinie gilt für den Zeitraum 16.07.2017 bis 31.05.2018, die Anträge können ab 01.10.2017 eingebracht werden. Gefördert werden intelligente Stromspeichersysteme für Photovoltaikanlagen, um den Eigenverbrauch von durchschnittlich 30% auf bis zu 60% zu erhöhen. Förderungswürdig sind natürliche Personen, welche bereits über eine bestehende oder neu anzuschaffende PV-Anlage verfügen, deren Leistung maximal 7,5kWp beträgt. Die Speicherkapazität ist nicht begrenzt, gefördert werden allerdings nur die ersten 6kWh. Die Mindestspeicherkapazität muss 2kWh betragen, für die ein Fixbetrag in Höhe von 1.700,- EUR gewährt wird. Von der 3. bis zur 6. kWh fällt der Betrag von 600,- EUR bis 100,- EUR stufenweise ab. Zusätzlich wird eine Zusatzförderung für intelligente Steuerungen in Höhe von 500,- EUR gewährt. Das Ansuchen auf Förderung ist nach Inbetriebnahme - welche bis zum 31.05.2018 erfolgen muss - beim Land einzubringen.
Diese finden Sie bei den jeweiligen Einrichtungen, welche Sie über die Verlinkungen unter dem Register "LINKS" erreichen können.
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